In der IBB-Stelle im Kreis Rottweil arbeiten ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, welche u.a. durch gezielte Qualifizerungsmaßnahmen auf ihre Arbeit vorbereitet wurden.

Als Ansprechpartner/innen sind für Sie da:

  • Experte aus Erfahrung
  • Angehörige von psychisch kranken Menschen
  • Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem
  • Patientenfürsprecher

Die Arbeit von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen wird erstmalig in dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG) beschrieben. Das PsychKHG gibt zum ersten Mal Rahmenbedingungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung verbindlich vor. Außerdem werden die Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen gestärkt.

§ 9 PsychKHG verpflichtet Stadt- und Landkreise, unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerde-Stellen – kurz IBB-Stellen – einzurichten.